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10.02.2016 - Presse

Stärkt die Altenpflege! – Ein Appell an die Politik in Bund und Land

Mehr denn je braucht die Altenpflege in Deutschland eine wirkliche Stärkung. Das bestätigen die Führungskräfte der Pflegeeinrichtungen in ganz Baden-Württemberg. Welche klaren und einfachen Lösungen es hierzu gibt, erläuterte heute die Evangelische Heimstiftung auf ihrer Pressekonferenz in Stuttgart.


„Die Pflegestärkungsgesetze der letzten Jahre haben einige Verbesserungen gebracht. An dem grundlegenden Strukturproblem der Unterfinanzierung und den viel zu hohen Kosten für die pflegebedürftigen Menschen hat sich aber nichts geändert“, sagt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung (EHS).

Das bekräftigen auch die Ergebnisse und damit die Aussagen der Einrichtungsleitungen und Führungskräfte in Baden-Württemberg im aktuellen Altenpflegebarometer 20161. 85% der befragten Führungskräfte sind mit der Altenpflegepolitik der Bundesregierung unzufrieden und sogar 86% mit der Altenpflegepolitik in Baden-Württemberg. „Das ist ein ernüchterndes Ergebnis“, so Schneider ganz deutlich. Hatte doch schon bei der ersten Auflage der Umfrage 2014 die Altenpflegepolitik in Bund und Land eine glatte Sechs von den Einrichtungsleitungen erhalten.

Was ist also zu tun? Wie kommt die Altenpflege endlich aus der Armutsfalle? „Dazu bedarf es einiger weniger, aber entschlossener Schritte, die wir in unserem Plädoyer für eine wirkliche Stärkung der Altenpflege in Deutschland in drei Kapiteln zusammengefasst haben“, antwortet Schneider. Es sind:

    - Die Umsetzung des Teilkaskoprinzips und der Abbau der 
      Sektorengrenzen,

    - der Ausbau der Pflegeinfrastruktur im Quartier als 
      kommunale Pflichtaufgabe sowie

    - die Sicherstellung des Pflegefachkräftebedarfes.
 

Umsetzung des Teilkaskoprinzips
Aktuell sind 80% der Einrichtungsleitungen im Land für eine Anwendung des echten Pflegeteilkaskoprinzips im SGB XI. „Dieses Ergebnis stützt eine der Kernforderungen unseres Positionspapiers PFLEGE 2025“, so Schneider. Das Teilkaskoprinzip bedeutet, dass die Pflegekasse nach dem Sachleistungsprinzip gegenüber Pflegeheim oder Pflegedienst die notwendigen pflegebedingten Kosten vollständig übernimmt und den Versicherten lediglich einen Eigenanteil an den Pflegekosten berechnet. Dieser ist gesetzlich festzulegen und könnte z.B. wie bei einem Krankenhausaufenthalt 10 € am Tag bzw. 300 € im Monat betragen. Die Versicherten übernehmen den gesetzlichen Eigenanteil an den Pflegekosten sowie alle Haushaltskosten, die für Unterkunft, Verpflegung und Miete entstehen. Auch hier wären 76% der Führungskräfte der Pflegeeinrichtungen für eine solche Regelung.

Abbau der Sektorengrenzen
Satte 89% der Befragten wollen die seit vielen Jahren geforderte Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung. Die unterschiedlichen Leistungsbeträge könnten somit entfallen, weil die notwendigen Pflegekosten von der Pflegekasse übernommen und ein einheitlicher täglicher Zuzahlungsbetrag an die Pflegekasse zu entrichten ist. „Es entsteht ein klares und einfaches Pflegesystem, das dadurch auch finanzierbar ist“, sagt Schneider. Denn die Pflegeversicherung übernimmt die notwendigen Pflegekosten nach dem SGB XI. Die Krankenversicherung trägt die erforderlichen Behandlungskosten nach dem SGB V und die Versicherten bezahlen die Kosten für ihre individuelle Haushaltsführung und Betreuung sowie den gesetzlichen Eigenanteil für SGB XI und SGB V Leistungen.

Ausbau der Pflegeinfrastruktur im Quartier als kommunale Pflichtaufgabe
Wir brauchen eine aktive Landes- und Kommunalpolitik zur Förderung einer modernen Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg. Das fordern 87% der Befragten des Altenpflegebarometers. „Diese Aussage überrascht uns nicht, denn die Pflegestatistik belegt heute schon einen Bedarf von 50.000 Pflegeplätzen bis zum Jahr 2030“, sagt Schneider.

Sicherstellung des Fachkräftebedarfs in der Pflege
Laut Altenpflegebarometer 2016 befürchten 70% der Befragten eine Verschlechterung der Personalsituation. 34% der Befragten sehen darin auch die Gefahr von Qualitätseinbußen in der Pflege. Die Suche nach qualifiziertem Personal ist und bleibt daher die größte Herausforderung der nächsten Jahre. „Auch hier kann die Anwendung des Teilkaskoprinzips im SGB XI eine Lösung bieten“, ist sich Schneider sicher. Denn es gibt eine Korrelation zwischen den sozialpolitischen Forderungen und der Finanzierung, so wie in der Renten- oder Krankenversicherung. Tariferhöhungen, mehr Pflegepersonal oder eine bessere palliative Betreuung müssen nicht mehr unmittelbar und ausschließlich vom Pflegebedürftigen gezahlt werden. Die Mehrkosten werden von der Solidargemeinschaft über den Versicherungsbeitrag und die Eigenanteile getragen. Im Ergebnis gäbe es: Mehr Zeit für gute Pflege!

Den bevorstehenden Herausforderungen muss also mit einer grundlegenden Reform, einer langfristigen Strategie und einem mutigen Jahrzehnt der Pflege begegnet werden. Die wesentlichen Bausteine hat die EHS in ihrem Positionspapier PFLEGE 2025 mit der konsequenten Umsetzung des Teilkaskoprinzips, dem Abbau der Sektorengrenzen, dem verbindlichen Ausbau sowie der Förderung einer zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur und der Sicherstellung des Pflegefachkräftebedarfes beschrieben. „Unsere Gesellschaft ist der Generation, auf die sich unser Wohlstand gründet, eine gute und sichere Pflege schuldig, die nicht in der Armutsfalle endet“, so Schneider.


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